Betriebliche Altersvorsorge –
der legale Steuerhebel.
Steuern sparen, Mitarbeiter binden und gleichzeitig Altersvorsorge aufbauen. Für Firmen, Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter – mit dem richtigen Setup.
Die BAV ist kein Aufwand.
Sie ist ein Wettbewerbsvorteil.
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Wer das nur als Pflicht sieht, lässt bares Geld liegen – denn die BAV spart auch dem Arbeitgeber Kosten.
Sozialversicherungsersparnis für den Arbeitgeber
Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind sozialversicherungsfrei. Das spart dem Arbeitgeber rund 20 % Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag – und zwar sofort und dauerhaft.
Eigene Beiträge als Betriebsausgabe
Zahlt der Arbeitgeber zusätzliche eigene Beiträge (reine Arbeitgeberzusage), sind diese vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Das mindert Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
Mitarbeiterbindung & Employer Branding
Fachkräfte achten heute auf den Gesamtverdienst – inkl. betrieblicher Absicherung. Ein attraktives BAV-Angebot schlägt sich direkt in Bewerberzahlen und Mitarbeiterloyalität nieder.
Staatliche Förderung für Geringverdiener (§ 100 EStG)
Zahlt der Arbeitgeber für Mitarbeiter mit bis zu 2.575 € Bruttolohn mindestens 240 €/Jahr in eine BAV, erstattet der Staat 30 % des Beitrags direkt über die Lohnsteuer zurück (max. 288 €/Jahr je Mitarbeiter).
Geringer Verwaltungsaufwand
Die Direktversicherung – der häufigste Durchführungsweg – wird über den Versicherer abgewickelt. Der Arbeitgeber zahlt monatlich per Lohnabrechnung. Keine eigene Verwaltung, keine Haftungsrisiken aus der Bilanztechnik.
Rechtskonformität sicherstellen
Arbeitgeber, die keinen eigenen Tarifvertrag-Durchführungsweg anbieten, müssen Mitarbeitern auf Wunsch die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung ermöglichen. Den Pflichtzuschuss von mind. 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) korrekt zu leisten vermeidet Haftungsrisiken.
Was Steuerberater gerne vergessen:
Die GmbH als Vorsorge-Maschine.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben Sie Möglichkeiten, die einem normalen Angestellten nicht offenstehen. Mit der richtigen BAV-Struktur zahlen Sie heute weniger Steuern – und bauen gleichzeitig Altersvorsorge auf.
Direktversicherung
Die GmbH schließt als Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des GGF ab und zahlt die Beiträge aus dem Gehalt. Bis zu 4 % der BBG (Stand 2025: 322 €/Monat) sind steuer- und abgabenfrei; weitere 4 % sind steuerfrei.
Pensionszusage (Direktzusage)
Die GmbH sagt dem GGF eine konkrete Versorgungsleistung zu (Altersrente, Invalidenrente, Hinterbliebenenversorgung). Die GmbH bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz – diese mindern den Jahresgewinn und damit die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Unterstützungskasse
Die GmbH zahlt Beiträge in eine rechtlich selbstständige Unterstützungskasse ein. Diese Beiträge sind für den Arbeitgeber sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig – ohne die gesetzliche Deckelung der Direktversicherung. Einmaleinzahlungen (Nachfinanzierung) sind möglich.
Ausgangslage
Steuerliche Wirkung
230 € in die Rente einzahlen –
und nur ~80 € netto verlieren.
Durch Entgeltumwandlung und den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ist die BAV das effizienteste Vorsorge-Instrument für Arbeitnehmer. Kein anderes Sparmodell bietet diesen staatlichen + arbeitgeberfinanzierten Hebel.
Steuerfreie Grenze (§ 3 Nr. 63 EStG, Stand 2025): bis zu 322 €/Monat (4 % der BBG) steuer- und SV-frei; weitere 322 €/Monat (4–8 % der BBG) nur steuerfrei. Dieser Freibetrag wird jährlich angepasst.
Steuervorteil in der Ansparphase
Beiträge in die BAV werden vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet werden. Je höher dein Steuersatz, desto größer die Ersparnis – bis zu 4 % der BBG steuer- und SV-frei.
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 % deines umgewandelten Betrags als Zuschuss beisteuern (§ 1a Abs. 1a BetrAVG, für Verträge ab 2019). Das ist gesetzlich garantiertes Extra-Geld für deine Altersvorsorge.
Insolvenzschutz durch den PSVaG
Unverfallbare Anwartschaften sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) insolvenzgesichert. Selbst wenn dein Arbeitgeber insolvent geht, bleibt deine aufgebaute Versorgung geschützt.
Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel
Unverfallbare Anwartschaften (§ 1b BetrAVG: nach 3 Jahren beim selben AG) bleiben dir erhalten. Die Direktversicherung kann zum neuen Arbeitgeber übertragen (portiert) oder beitragsfrei fortgeführt werden.
BAV auf einen Blick: Für jede Gruppe das Richtige.
Arbeitgeber & Firmen
Gesellschafter-Geschäftsführer
Mitarbeiter & Angestellte
Einer, der die BAV wirklich kennt.
Als BAV-Experte und Investmentspezialist (IHK) bei der Deutschen Vermögensberatung berate ich Firmen, Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter im Raum Amberg und bundesweit zum Thema betriebliche Altersvorsorge. Kein Fachchinesisch – nur klare Empfehlungen, die zu Ihrer Situation passen.
Investmentspezialist (IHK)
Zertifizierte Qualifikation für komplexe Anlage- und Vorsorgestrategien
BAV-Experte (DVAG)
Spezialisierung auf betriebliche Altersvorsorge für alle Unternehmensformen
500+ betreute Kunden
Unternehmer, GmbH-Inhaber, Selbstständige und Angestellte in ganz Deutschland
67 Google-Bewertungen · 5,0 Sterne
Weißenburger Str. 2, 92224 Amberg · Tel.: 09621 9168831
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